C 4.2 Mobile Recyclinganlagen
Die für den Transport demontierten Schutzeinrichtungen, Laufstege und Wartungsbühnen sind komplett wieder zu montieren und auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen. Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials auf Baustellen und im Bereich von mobilen Recyclinganlagen dürfen hier keine Alleinarbeitsplätze eingerichtet werden.