EPO
· Diese ergeben aber zweifelsfrei, daß das Streitpatent vier Zerkleinerungswalzen und vier Siebe aufweist, die austrittseitig in zu den Walzen paralleler Anordnung vorgesehen sind. Für den Fachmann ist ohne weiteres ersichtlich, daß "Walze" gedanklich mit dem Flugkreis der vorstehenden Zähne "9, 10" derselben gleichzusetzen ist, so daß insoweit keine andere Auslegung des Anspruchs 1 ...